Produktbeschreibung
- Lackierung von Autoteilen aus Hartplastik, Polyester und Polycarbonat
- Anwendbar z.B. auf Kunststoff-Stoßstangen, Außenspiegel, Spoiler usw.
- Leichte Verarbeitung
- Gute Haftung
- Sehr ergiebig
- Schnelltrocknend
- Nitrokombinationsharze
Auto-K Kunststoff-Lackspray ist ein schnelltrocknender Speziallack für Kunststoffteile. Damit lassen sich alle am Auto befindlichen Teile aus Hartplastik, Polyester und Polycarbonat verschönern. Anwendbar auf Kunststoff-Stoßstangen, -Außenspiegeln, -Spoilern usw. Der Auto-K Kunststoff-Haftvermittler ist die ideale Grundierung.
Bitte vor der Anwendung beachten:
Alle Kunststoffe unbedingt auf Verträglichkeit prüfen. Nicht auf anlösbaren Kunststoffen verwenden. Nur für lösungsmittelbeständige Materialien
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Allgemeine Hinweise
(P101) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. (P102) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (P103) Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
Gefahrenhinweise
(H222) Extrem entzündbares Aerosol. (H229) Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. (H319) Verursacht schwere Augenreizung. (H336) Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Gefahr!
Sicherheitshinweise
(P210) Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. (P211) Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. (P251) Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. (P261) Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. (P271) Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. (P305+P351+P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P312a) Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. (P337+P313) Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P410+P412) Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. (P501a) Entsorgung des Inhalts/des Behälters gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften.